Vom Provisorium zum Demokratiegaranten
Im Juni debattierte der Politische Club während seiner Sommertagung über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das 70. Jubiläum der deutschen Verfassung war zugleich Anlass für aktuelle Bestandsaufnahme, Rückblick und Ausblick – sowie natürlich: kontroverse Debatten.
„Der Respekt vor ihm ist groß, es gilt als die beste Verfassung unserer Geschichte, ja sogar als eine Art Exportartikel.“ Die Einleitung des Klappentexts zur Sommertagung des Politischen Clubs 2019 machte mit der großen Verantwortung auf, die dem Grundgesetz für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Demokratie in Deutschland zukommt.
Als einen Garanten der Stabilität sieht auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier das Grundgesetz. Noch nie zuvor habe es auf deutschem Boden eine so lange Zeit der staatlichen Stabilität gegeben wie seit dem Moment als die deutsche Verfassung 1949 in Kraft trat. Wolfgang Thierse, Leiter des Politischen Clubs, pflichtet ihm bei. Für DDR-Bürger sei das Grundgesetz auch ein wichtiges Argument für die Wiedervereinigung Deutschlands und der Annahme des Deutschen Grundgesetzes gewesen.
Hans-Jürgen Papier weist in seinem Vortrag gleichwohl darauf hin, dass sich das Grundgesetz heute in einer Bewährungsprobe befinde. Gründe dafür lieferten die aktuellen Herausforderungen der digitalisierten und globalisierten Welt, sie setzten die Verfassung unter großen Anpassungs- und Veränderungsdruck. Auch Verfassungsänderungen, wie sie etwa in Ungarn und in Polen in den vergangenen Jahren stattgefunden haben, bereiten mehreren Tagungsreferenten und Teilnehmern Grund zur Sorge. Wie damit umgehen?
„Demokratische Sittlichkeit“ als lebenserhaltendes Konzept?
Ob die Verfassung als Leitkultur dienen könne – daran äußerte Tine Stein, Politikwissenschaftlerin und Professorin für Politische Theorie und Ideengeschichte an der Georg-August-Universität Göttingen ihre Zweifel. Sie plädiert für eine Kultur der „demokratischen Sittlichkeit“, ein Ethos, das die „inneren Regulierungskräfte“ des Staates aktiviert. Ihr Fazit: Mit der Demokratie ist eine bestimmte Haltung verbunden, die sowohl einen legitimen Raum für Andersartigkeit, aber auch Loyalität zur Rechtsordnung vorsieht. Aus diesem Grund müsse das Grundgesetz verteidigt werden. Ein freiheitlicher Verfassungsstaat, so Stein, könne sich nicht von alleine am Leben erhalten.
Forderungen nach einem bundesweiten Verfassungs-Feiertag werden sowohl von Tine Stein, als auch von der FAZ-Journalistin Marlene Grunert geäußert. Grunert ist es auch, die dafür plädiert, die Grundsätze der Verfassung bereits in der Schule zu unterrichten – und zwar übergreifend für alle Schulformen. Es gehe darum, ein größeres Bewusstsein für die Verfassung zu schaffen – in der Schule, durch Museen und Gedenkorte oder neu geschaffene Traditionen.
Dass viele Bürger in Deutschland zu wenig über ihr Grundgesetz Bescheid wissen, ist allgemein bekannt. Der Journalist Albert Funk vom Berliner Tagesspiegel beschreibt das Verhältnis der Deutschen gegenüber der Verfassung als „wohlwollende Gleichgültigkeit“ gepaart mit „punktuellem Aktionismus in Einzelfragen“. Schuld daran sein auch eine gewisse „Demokratiefaulheit“ innerhalb der Bevölkerung.
Auf das ambivalente Verhältnis der Protestanten zum Grundgesetz geht der Theologe und Ethiker Hans-Richard Reuter, ehemaliger Professor für Theologische Ethik und Direktor des Instituts für Ethik und angrenzende Sozialwissenschaften der Universität Münster, ein. Insbesondere in den Nachkriegsjahren habe es eine weit verbreitete Demokratieskepsis der Evangelischen Kirche gegeben. Dieses Verhältnis hat sich in den vergangenen 70 Jahren stark gewandelt: Heute tritt die Evangelische Kirche sehr stark für die Demokratie ein. Die verschiedenen Entwicklungsstufen beschreibt er mit drei Phasen: Demokratieskepsis, Demokratiebefreundung und Demokratieförderung.
Reuter erinnert daran, dass der Rat der EKD und die Deutsche Bischofskonferenz anlässlich der Verfassungsgebungen vor 70 und 100 Jahre gerade erst ein gemeinsames Wort veröffentlicht haben, in dem sie postulieren, das „Vertrauen in die Demokratie stärken“ zu wollen und für die Problemlösungsfähigkeit demokratischen Regierens zu werben.
Warum Änderungen eigentlich Erweiterungen sind
Doch nicht nur das Verhältnis zum Grundgesetz hat sich mancherorts gewandelt – auch das Grundgesetz selbst. Die Veränderungen, die es in den vergangenen 70 Jahren durchlaufen hat, sind zahlreich: insgesamt sind es 63 Änderungen. Sie haben dazu geführt, dass das Grundgesetz mittlerweile das Doppelte an Umfang erreicht hat. Was als „Verfassungsänderung“ im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet wird, ist, wenn man es genau betrachtet, eine Erweiterung des ursprünglichen Textes. Horst Dreier, Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg, beschreibt diese Änderungen mit einer „Revision des Normbestandes ohne Auswechslung der Identität“. Für ihn ist das Grundgesetz ein „learning document“. Die Geschichte seiner Veränderungen, so Dreier, hat auch seinen Charakter verändert: vom Provisorium über ein Transitorium hin zur Verfassung eines geeinten Deutschlands durch die Wiedervereinigung im Jahr 1990.
Doch welche Änderungen des Grundgesetzes sind und waren sinnvoll, welche nicht? Das war eine der viel diskutierten Fragen der Tagung. Dreier sieht viele Veränderungen kritisch. Sein Befund lautet: Die Änderungen weisen eine Tendenz zur Redseligkeit und Kleinteiligkeit auf. Er kritisiert die Überfrachtung und Detailfreude vieler Grundgesetz-Änderungen und auch neue Namen wie etwa das „Gute-Kita-Gesetz“. Dreier mahnt – wie auch Hans-Jürgen Papier – den Gesetzgeber zu einem achtsameren Umgang mit der Verfassung – diese dürfe nicht temporäre Zwei-Drittel-Mehrheiten widerspiegeln.
Im Teil der politischen Podiumsdiskussion nahmen die anwesenden Politiker auch zu diesem Thema Stellung. Mit Günter Krings (CDU), Manuela Rottmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Stephan Thomae (FDP) diskutierten drei Mitglieder des deutschen Bundestags sowohl Änderungen im Allgemeinen als auch aktuelle Anforderungen an die Verfassung. Alle drei waren sich darüber einig, dass bei jeder Änderungsanfrage grundsätzlich die Frage gestellt werden müsse, ob diese oder jene Änderung wirklich vonnöten ist. Im Detail kamen deutliche Unterschiede zum Vorschein. So mochten Krings und Thomae keine „Bannmeile“ um das Grundgesetz ziehen, viele Änderungen seien nötig. Forderungen wie aber etwa der von den Grünen geforderte Kinderschutz im Grundgesetz hielt etwa Thomae für wenig sinnvoll und argumentierte damit, dass Kinder auch Menschen seien – die im Grundrecht verankerten Menschenrechte also auch für sie gelten.
Weitere konkrete Forderungen wurden während der Tagung diskutiert: mehr Widerstandsfähigkeit der Verfassung, weniger „Aufblähen“ des Gesetzestextes – dafür mehr Anpassung an aktuelle Lebenswirklichkeit, sexuelle Identität und Diskriminierung, Klimaschutz, Volksentscheide oder Föderalismusprinzip.
Prof. Dr. Ute Sacksofsky, Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofes und Professorin für Öffentliches Recht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/Main kam in ihrem Vortrag „Das Grundgesetz und die Gleichberechtigung“ auf den Punkt zu sprechen, dass trotz der im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau noch immer alte Rollenmodelle wirkmächtig seien. Sacksofsky: „Heute ist das Problem nicht mehr die böse Absicht, sondern die Verinnerlichung historischer Erfahrung, Wahrnehmung und Sozialisation“. Dagegen etwas zu tun ist nach Auffassung Sacksofskys eine zentrale Aufgabe des Rechts. Bei Quotenmodellen rate sie dringend zur genauen Unterscheidung: Dienen sie der Inklusion oder Exklusion? Sacksofsky plädiert darüber hinaus für die Rechtsfigur der mittelbaren Benachteiligung beim Ehegattensplitting, denn es benachteilige vor allem Frauen.
Einig waren sich die (meisten) Teilnehmenden in diesem Punkt: Wenig eignet sich besser als Auseinandersetzung und Diskussion, um unsere Verfassung zu würdigen.
Dorothea Grass
Bild: Gast während der Sommertagung: Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts. (Foto: Haist/eat archiv)
ZUM WEITERLESEN
Zur Tagung ist die Multimedia-Publikation „Tutzinger Thesen“ erschienen, die Sie unter diesem Link abrufen können.
Sie können in unserer Mediathek alle Vorträge auch nachhören.
Den ausführlichen Tagungsbericht können Sie hier nachlesen.
Zur Bildergalerie der Tagung gelangen Sie hier.