Tagungsleitung
Dr. Martin Held, Evangelische Akademie Tutzing
Tagungsorganisation
Susanna Satzger, Telefon: 08158 251-126, Telefax: 08158 99 64 26
Email: satzger@ev-akademie-tutzing.de, beantwortet Ihre Anfragen
zu der Veranstaltung in der Zeit von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr
bis 12.00 Uhr.
Anmeldung
bitte schriftlich mit anhängender Karte, per E-mail (Tagungsorganisation)
oder direkt online. Ihre Anmeldung ist verbindlich, sollten Sie
von uns nicht spätestens eine Woche vor Tagungsbeginn eine Absage
wegen Überbelegung erhalten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur
auf Wunsch. Anmeldeschluss ist der 16. Juni 2014.
Abmeldung
Sollten Sie kurzfristig an der Teilnahme verhindert sein, bitten wir
bis spätestens zum 16. Juni 2014 um entsprechende schriftliche
Benachrichtigung, andernfalls werden Ihnen 50 % des vollen Preises,
mit Tagungsbeginn 100 % der von Ihnen bestellten Leistungen in
Rechnung gestellt. Nach Abmeldefrist entfällt der Anspruch auf
Ermäßigung. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung über
den Eingang Ihrer Abmeldung. Zu Ihrer Buchung empfehlen wir den
Abschluss einer Seminar-Versicherung.
Preise
für die gesamte Tagungsdauer:
Teilnahmebeitrag 75.– €
Verpflegung (ohne Übernachtung/Frühstück) 39.– €
Vollpension
– im Einzelzimmer 94.– €
– im Zweibettzimmer 73.– €
– im Zweibett- als Einzelzimmer 100.– €
Wir bitten um Begleichung bei Anreise durch Barzahlung oder
EC-Karte. Bestellte und nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
können nicht rückvergütet werden.
Preisnachlass
Auszubildende, SchülerInnen, StudentInnen (bis zum 30. Lebensjahr)
und Arbeitslose erhalten eine Ermäßigung von 50 %. JournalistInnen
wird der Teilnahmebeitrag erlassen, wenn der Presseausweis von einer
ausstellungsberechtigten Organisation vorliegt. Eine Kopie Ihres
Ausweises schicken Sie uns bitte mit Ihrer Anmeldung zu.
Ihrer Anmeldung zu.
Tagungsgäste, die zur Anreise öffentliche Verkehrsmittel benutzen
und dieses durch Vorlage ihres Fahrscheins (Mindestbetrag: 10.– €)
an der Rezeption nachweisen können, erhalten auf den Tagungsbeitrag
einen Preisnachlass von 10.– €.
Die Tagung wird zu einem erheblichen Teil aus Kirchensteuermitteln
finanziert.
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat für diese Tagung
einen Zuschuss in Aussicht gestellt.
Stiftung Schloss Tutzing
Die Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, für den Erhalt des
denkmalgeschützten Gesamtensembles „Schloss und Park Tutzing“
Sorge zu tragen. Möchten Sie der Stiftung einen Betrag zukommen
lassen, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Die Veranstaltung ist als Bildungsmaßnahme geeignet:
- für Betriebsräte gemäß § 37,6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG
- für Personalräte gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG in Verbindung mit § 44 /
1 BPersVG bzw. Art. 46/ 5 BayPVG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1
BayPVG
- für MitarbeitervertreterInnen nach § 16 Abs. 1 MAVO, § 19 Abs. 3 MVG
- und für VertreterInnen Schwerbehinderte gemäß § 96 Abs. 4 SGB IX