DAS NEUE JUGENDSCHUTZGESETZ – WAS KANN, SOLL UND MUSS ES LEISTEN?
Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe – und zwar unbeschwert und ungefährdet. Sie verbringen einen großen Teil des Tages online, oft schon im Grundschulalter – mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Die dadurch entstehenden Gefahren zu verhindern beziehungsweise einzuschränken, das ist die zentrale Funktion des Jugendschutzes. Am 1. Mai 2021 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in Kraft getreten – mit neuen Regelungen auch für den Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Überarbeitung diente dem Ziel, das JuSchG in das digitale Zeitalter zu überführen. Zukünftig gilt zum Beispiel eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen. Auch eine neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist geplant.
Wie gut ist der Jugendmedienschutz jetzt? Was kann, soll und muss er leisten? Und kann er überhaupt mit der Medienentwicklung Schritt halten? Zur Diskussion dieser und weiteren Themen mit der Medienpädagogin Dr. Maya Götz, dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Wolfgang Kreißig, und dem Medienrechtsexperten Prof. Dr. Marc Liesching lade ich Sie herzlich zur Online-Veranstaltung der Evangelischen Akademie Tutzing ein!
Udo Hahn, Direktor der Evangelischen Akademie Tutzing
Die Evangelische Akademie Tutzing ist
Mitglied der Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e.V., Berlin
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