HERKUNFT UND WEGE DER KUNSTWERKE – WAS TUN MIT DER SO GENANNTEN RAUBKUNST?
Das ist wahrscheinlich die zentrale Frage, die die Debatte in der Bundesrepublik befeuert und die sich in einem schwierigen Grenzbereich zwischen Moral, rechtlichen Normen und historischer Forschung bewegt. Dementsprechend wird sie auch uneinheitlich beantwortet. Museen haben ein starkes Interesse, ihre Sammlungen zu bewahren und prominente Werke weiter präsentieren zu können. Den vormaligen Besitzern bzw. ihren Erben geht es um ihren legitimen Besitz und auch um ein Stück Wiedergutmachung von NS-Unrecht. Und die privaten Sammler und Händler – mit dem jüngst prominentesten Beispiel Cornelius Gurlitt – sehen bisweilen nicht ein, dass sie abgeben sollen, was sie möglicherweise schon viele Jahre unangefochten besitzen.
Diese verschiedenen Perspektiven und ihre historische Entwicklung werden in der Tagung erörtert. Expertinnen und Experten schildern die Schwierigkeiten der Provenienzforschung, Vertreter der noch jungen Institutionen und Kommissionen in Sachen Raubkunst erklären ihre Arbeit und Juristen beziehen Stellung zu Rechts- und Verjährungsfragen.
Bei allen unterschiedlichen Sichtweisen will die Tagung vor allem dazu anregen, die Debatte um Raubkunst zu einem Teil der an Aufklärung und Transparenz interessierten Erinnerungskultur in Deutschland zu machen.
Herzliche Einladung in das Schloss Tutzing! Auch über dem Schloss liegt „der lange Schatten der Vergangenheit“ (Aleida Assmann). Der Verbleib seiner einst reichen Kunstsammlung wird am Ende der Tagung thematisiert.
PD Dr. Christian Fuhrmeister, Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München
Dr. Ulrike Haerendel, Evangelische Akademie Tutzing
Dr. Meike Hopp, Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München
Dr. Stephan Klingen, Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München