Online-Tagung
"GEHEIMNISSE SIND LÜGEN, TEILEN IST HEILEN, PRIVATSPHÄRE IST DIEBSTAHL!"
(aus dem Roman „The Circle“ von Dave Eggers)
Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat in der Corona-Pandemie ein neues Niveau erreicht. Viele Unternehmen haben sich von der Präsenzkultur verabschiedet und ihre Prozesse weiter virtualisiert. Fast alle Arbeitsschritte hinterlassen heute digitale Spuren und werden transparent. Die technischen Möglichkeiten des Erfassens und Durchleuchtens der Arbeit eröffnen einerseits Chancen zur Optimierung. Sie bergen andererseits die Gefahr, Datenfluten zu erzeugen, Informationen missbräuchlich zu verwenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch permanentes Rating unter Druck zu setzen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitaler Transparenz wird somit zu einer Herausforderung für das Management ebenso wie für die Beschäftigten. Betriebsräte, Personalräte und kirchliche Mitarbeitervertretungen haben bei der Einführung von Instrumenten zur Leistungserfassung Mitbestimmungsrechte. Viele Fragen sind zu klären: Was messen die Algorithmen wirklich und wofür sind sie blind? Wie lassen sich neue Technologien sinnvoll nützen, aber persönliche Daten rechtskonform schützen? Und nicht zuletzt: Wer hat die Macht über die Daten?
Die Tagung greift das Thema unserer gleichnamigen Onlinetagung aus dem Mai 2020 auf, mit neuen Impulsen und betrieblichen Praxisbeispielen – coronabedingt erneut online. Sie richtet sich insbesondere an Vertreterinnen und Vertreter aus Management und Arbeitnehmergremien. Interessierte aus Wissenschaft, Medien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und anderen Bereichen sind ebenso herzlich eingeladen.
Wir freuen uns auf spannende Vorträge und Diskussionen.
Martin Hans Waßink
Evangelische Akademie Tutzing
Philip Büttner
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Dr. Nick Kratzer
Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.V., München
Pfr. Peter Lysy
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Hinweis für Betriebsrats- und Personalratsmitglieder:
Die Veranstaltung wurde als Bildungsmaßnahme gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG bzw. § 46 Abs. 7 BPersVG anerkannt. Ein Nachweis kann auf Anfrage zugeschickt werden.