Man(n) tötet nicht aus Liebe
Liebe Freundinnen und Freunde des Tutzinger Salons,
Als im vergangenen Jahr die Präventivhaft gegen Klimaaktivist:innen vollstreckt wurde, schrien auch Vertreter:innen der Frauenrechtsbewegung auf. Nicht zuletzt deswegen, weil man sich bereits seit Jahren um ein vergleichbares Vorgehen angesichts der stetig wachsenden Zahl an Femiziden bemüht hatte.
Schließlich lag die „Anzahl der Opfer Häuslicher Gewalt im Jahr 2022 bei 240.574 und ist damit im Hellfeld um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und um 13,0 Prozent im Fünfjahresvergleich angestiegen. Etwas mehr als die Hälfte der Opfer lebte mit der tatverdächtigen Person in einem gemeinsamen Haushalt.“ 702 der Vorfälle endeten tödlich, so liest es sich in der aktuellen Statistik des Bundeskriminalamtes und das in nur einem Jahr.
Nicht selten werden diese Straftaten vorher angekündigt, ein großer Anteil davon digital. Suchen Betroffene Hilfe, werden sie oft abgewiesen, schnelle, wirksame Hilfe ist nicht selten mit erheblichen Hürden verbunden. Auch fehlt es an Anerkennung von digitaler Gewalt als physische Bedrohung.
Die geschlechtsspezifische Tötung der Frau ist derzeit im deutschen Recht weder benannt noch definiert. Auch ein rechtlicher Rahmen zur Prävention von Femiziden ist derzeit noch nicht ausreichend umgesetzt. Eine Staatenprüfung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ergab, dass sie in Deutschland noch nicht konsequent umgesetzt worden sei.
Was muss sich auf rechtlicher Ebene ändern? Und wie können Hilfesuchende Hürden überwinden? Welche Hilfe steht ihnen direkt und unmittelbar zur Verfügung?
Diesen Fragen wollen wir uns im Rahmen eines Podiumsgespräches am 16. November widmen. Denn Wissen, Austausch und Gemeinschaft sind derzeit die wichtigsten Faktoren im Kampf gegen geschlechterspezifische Gewalt.
Wir freuen uns über Ihr Kommen.
Alix Michell
Studienleiterin für Kunst, Kultur, Digitales und Gender