HYBRIDTAGUNG
“Never get so busy making a living that you forget to make a life.“
Dolly Parton
Die Stechuhr setzt der Arbeit eine Grenze – das war einmal. Für viele Erwerbstätige sind die Dinge heutzutage komplizierter. Zeiten, Orte und Anforderungen von Arbeit und Leben überschneiden sich. Innovative Konzepte wie New Work werden erprobt und versprechen eine kreative Verschränkung beider Lebensbereiche. Die kollektive Homeoffice-Erfahrung in der Pandemie gibt der Entwicklung einen zusätzlichen Schub.
Wir bieten Einblicke in die Vielfalt aktueller Arrangements an der Schnittstelle zwischen Arbeit und Leben ebenso wie in die rechtlichen Vorgaben für Management und Arbeitnehmervertretungen. Wo ist Entgrenzung sinnvoll und zulässig? Wo wird sie zur Belastung?
Wird sich die Arbeitswelt künftig fürsorglicher an die Beziehungen und Lebensphasen der Mitarbeitenden anpassen, etwa durch mobiles Arbeiten, innovative Arbeitszeitmodelle, betriebliche Freizeitangebote oder gar Vertrauensurlaub? Oder dient das Ausgreifen des Betriebs auf das ganze Leben seiner Mitarbeitenden lediglich ihrer Ausbeutung?
Auf die Suche nach einer gelingenden Neuorganisation von Arbeit und Leben wollen wir Menschen aus der betrieblichen Praxis sowie Interessierte aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft ansprechen. Die Tagung richtet sich nicht zuletzt an Führungskräfte und Arbeitnehmervertretungen, deren Aufgabe es ist, die Grenzen der Arbeit zu gestalten.
Wir freuen uns auf anregende Vorträge und Diskussionen!
Dr.-Ing. Martin Waßink
Evangelische Akademie Tutzing
Philip Büttner
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Prof. Dr. Nick Kratzer
Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.V. München
Pfr. Peter Lysy
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Hinweis für Betriebsrats- und Personalratsmitglieder
Die Veranstaltung wurde als Bildungsmaßnahme gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG bzw. § 46 Abs. 7 BPersVG anerkannt. Ein Nachweis kann auf Anfrage zugeschickt werden.
Die Veranstaltung wurde als Bildungsmaßnahme gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG bzw. § 46 Abs. 7 BPersVG anerkannt. Ein Nachweis kann auf Anfrage zugeschickt werden.