Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Tagung zum Stand der Aufarbeitung in Bayern
Vom 13.-14. Dezember nimmt sich die Evangelische Akademie Tutzing in einer Kooperation mit der Katholischen Stiftungshochschule des Themas “Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Zum Stand der Aufarbeitung in Bayern” an. Bei der Tagung wird es auch um Forderungen nach gesetzlichen Lösungen gehen.
Das Anliegen der Tagung ist es, eine Bilanz der Aufarbeitung der Kinder- und Jugendarbeit in den Jahren von 1945 bis 1975 in Bayern zu ziehen. Eingeladen sind hierfür Expertinnen und Experten, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betroffenen, um die Erfahrungen der bisherigen Aufarbeitungsprojekte kurz darzustellen und diese zu diskutieren. Dabei sollen neben den unterschiedlichen, parallelen Projekten seitens der staatlichen oder freien Träger auch Perspektiven herausgearbeitet werden, die zukunftweisend sein könnten.
Im Rahmen dessen wird auch das Bayerische Landesjugendamt ein Resümee seiner Arbeit seit 2012 bis 2023 ziehen. Dabei wird ein historischer Umriss der Arbeit des Fonds Heimerziehung, der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zu der Verstetigung der Bayerischen Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung in der Kindheit und Jugend (BMH) skizziert und reflektiert.
Bislang lässt sich für Bayern weder die Gesamtzahl, der von institutioneller Gewalt Betroffenen noch die Zahl dafür verantwortlichen Träger und Einrichtungen konkret bestimmen. Die Aufarbeitung orientiert sich an den Verfahren, die sich bislang bundesweit entwickelten, ausgehend von einer Petition der ehemaligen Heimkinder (2006) an den Deutschen Bundestag und den Empfehlungen des als Folge vom Parlament eingesetzten “Runden Tisch für Heimerziehung” (2009-2010).
Aus dem Dilemma, dass die aufarbeitenden Institutionen “Herrin” des Verfahrens und gleichzeitig Gegenstand der “kritischen Aufarbeitung der eigenen Geschichte aus der Sicht der in sie verstrickten Generationen” (Adorno) sind, ergeben sich chronische Probleme bei der Umsetzung der Standards von Partizipation und Unabhängigkeit, mit denen Betroffenen wie auch Forschende, die mit den fachwissenschaftlichen Studien betraut werden, konfrontiert sind.
So werden die Forderungen nach einer gesetzlichen Lösung verstärkt diskutiert, die die Aufarbeitung von der Träger-Ebene auf eine gesamtgesellschaftliche Ebene hebt. Vorbild dafür ist beispielsweise das Schweizer Bundesgesetz für die Aufarbeitung (2016). Nach dem Vorbild der Gedenkstätte in Torgau könnte zudem ein Ort der “Anerkennung und Erinnerung” für die Betroffenen geschaffen werden, der eine unabhängige Anlaufstelle und einen gesellschaftlichen Dialog-Raum über Erfahrungen des Unrechts und dessen Aufarbeitung bereitstellt.
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