Leutheusser-Schnarrenberger fordert Debatte über Meinungsfreiheit im Internet
Angesichts der weltweiten rasanten Entwicklung der Digitalisierung aller Lebensbereiche fordert die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger „eine Debatte in unserer Gesellschaft über die Gestaltung und Achtung der fundamentalen Werte in dieser digitalen Revolution.“
In ihrer Gastkolumne für den am 30. Mai 2017 erscheinenden Newsletter der Evangelischen Akademie Tutzing beschreibt Leutheusser-Schnarrenberger die Grundzüge einer Ende 2016 der Öffentlichkeit vorgestellten digitalen Grundrechte-Charta. Sie sei kein verbindliches Rechtsdokument, schreibt die frühere Bundesjustizministerin, sondern trage ehe der Charakter eines Manifests. Ziel sei es, „die laufende Debatte zwischen Fortschrittsjüngern und den notorischen Mahnern“ der weiteren Internet-Entwicklung zu versachlichen.
Dazu gehöre auch das von der Bundesregierung inzwischen vorgelegte Netzwerkdurch- setzungsgesetz (NetzDG), dass „ein besseres Vorgehen gegen die so genannte Hatespeech und die Fake News ermöglichen soll.“ Ein Problem sieht die Juristin jedoch darin, dass die Meinungsfreiheit ein ganz wichtiges Gut in der Gesellschaft sei und deshalb „unabhängige Richter über ihre Beschränkung entscheiden“ müssen, zumal das Gesetz erhebliche Bußgelder androht.
Meinungsfreiheit – ja, aber Beschneidung dort, wo sie zu Entgleisungen führt, sagt Leutheusser-Schnarrenberger und gibt abschließend zu bedenken: „So wichtig es ist, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen, so wichtig ist es auch, die Grenzen der Einschränkung der Meinungsfreiheit einzuhalten.“
Die vollständige Gastkolumne erhalten Sie -> hier.