Der Jugend-Check der Bundesregierung – Interview mit Jan Ziekow
Der Jugend-Check wurde als Reaktion auf die Diskussion über eine Jugendstrategie der Bundesregierung ins Leben gerufen. Er soll die Folgen eines neuen Gesetzentwurfs für junge Menschen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren aufzeigen. Prof. Dr. Dr. h.c. Jan Ziekow ist Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) und Leiter des Kompetenzzentrums Jugend-Check. Jugendbotschafterin Lena Seelig traf ihn zum Interview.
Der Jugend-Check des Kompetenzzentrums Jugend-Check (KomJC) ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument. Es soll die Auswirkungen und Folgen eines neuen Gesetzentwurfs auf junge Menschen im Alter zwischen 12 und 27 Jahren aufdecken. Durch ein standardisiertes Prüfungsraster wird jeder neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung auf elf Wirkdimensionen in jeweils sechs Lebensbereichen geprüft.
Der Jugend-Check wurde als Reaktion auf die Diskussion über eine Jugendstrategie der Bundesregierung ins Leben gerufen. Er ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung für eine eigenständige Jugendpolitik. Das Kompetenzzentrum Jugend-Check entwickelte nun eine App, in der Gesetze von Jugendlichen selbstständig untersuchtwerden können. Dies ermöglicht es jungen Menschen, das Raster kennenzulernen, es nachzuvollziehen sowie immer auf dem neusten Stand über Debatten und Gesetzesentwürfe zu bleiben. Prof. Dr. Dr. h.c. Jan Ziekow ist Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) und Leiter des Kompetenzzentrums Jugend-Check. Er leitet auch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA). Das KomJc ist als Projekt an das InGFA angegliedert. Mit Prof. Ziekow sprach Lena Seelig, Jugendbotschafterin der Evangelischen Akademie Tutzing.
Lena Seelig: Was ist der Jugend-Check und was hebt den Jugend-Check von anderen Tools der Gesetzesfolgenabschätzung ab?
Jan Ziekow: Der Jugend-Check ist das einzige wissenschaftlich basierte Gesetzesfolgenabschätzungstool, das laufend von einer wissenschaftlichen Einrichtung angewendet wird. Unser Anliegen ist es, Fakten in den politischen Gesetzgebungsprozess einzubringen und somit objektiv und neutral aufzuzeigen, was die konkreten Auswirkungen eines neuen Gesetzesentwurfes auf junge Menschen sind.
Wie läuft das Verfahren ab und wann wird ein Jugend-Check erstellt?
Sobald es einen neuen Gesetzesentwurf gibt, geht dieser durch drei verschiedene Stufen: Es entsteht zuerst ein Referentenentwurf, zu dieser Zeit wird dann normalerweise auch ein Jugend-Check erstellt. Der zweite Schritt ist dann der Kabinettsentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett befasst und schlussendlich wird dann beobachtet, was im Bundestag mit dem Gesetz passiert.
Wurde ein Gesetz schon einmal durch einen Jugend-Check geändert?
Das ist schwer zu sagen. Dass ausdrücklich auf eine Gesetzesfolgenabschätzung Bezug genommen wird, ist relativ selten. Beim Elternzeitgesetz zum Beispiel haben wir einen Jugend-Check durchgeführt. Auch im Kabinettsentwurf findet sich die Formulierung: “Der Jugend-Check wurde durchgeführt.” Unsere Arbeit und Anregungen wurden also zur Kenntnis genommen, ohne dass ein expliziter Bezug zum Jugend-Check hergestellt worden wäre.
Wie ist die Resonanz bei Politikerinnen und Politikern auf den Jugend-Check?
Die Reaktionen, die wir aus der Politik – und auch aus allen Fraktionen – bekommen, sind positiv. Bei der SPD ist das auch relativ klar, die Förderung des Jugend-Checks erfolgt durch ein SPD-geführtes Haus, das Bundesjugendministerium. Außerdem war der Jugend-Check auch im vorletzten Koalitionsvertrag von Union und SPD enthalten. So gab es beispielsweise am 22. September 2020 den Talk “Junge Menschen im digitalen Raum” mit der SPD-Nachwuchspolitikerin Lilly Blaudszun und dem CDU-Bundestagsabgeordneten Maik Beermann. Aber nicht nur von SPD und Union haben wir eine positive Resonanz, sondern auch von der FDP und den Grünen. So gab es beispielsweise ein Gespräch mit Beate Walter-Rosenheimer, der Sprecherin für Jugendpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen.
Die hohe Akzeptanz, die der Jugend-Check unter anderem auch quer durch die Parteien hat, beruht auf seiner Neutralität. Der Jugend-Check ist eben ein methodenbasiertes Instrument.
Haben Sie schon einmal mit den Jugendorganisationen der Parteien zusammengearbeitet, wie z.B. den Jusos oder der Jungen Union?
Ja, wir hatten beispielsweise 2019 ein Forum ausschließlich mit Vertreterinnen und Vertretern von Jugendorganisationen der Parteien. Mitglieder von Jugendorganisationen zählen ohnehin zu unserer Zielgruppe. Und als Führungsnachwuchs in der Politik sind sie enorm wichtig für uns.
Wie sieht die Zukunft des Jugend-Checks aus?
Wir arbeiten permanent an seiner Weiterentwicklung. Der Jugend-Check ist neutral und belastbar und damit auch wirklich anschlussfähig. Somit natürlich auch interessant für die Landes und Kommunalebene: In Thüringen sind wir gerade dabei, mit dem Trägerinstitut einen Jugend-Check auf Landes- und Kommunalebene zu entwickeln.
Die Fragen stellte Lena Seelig, Jugendbotschafterin der Evangelischen Akademie Tutzing
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“In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend” – wie unsere Jugendbotschafterin Lena Seelig die erste Jugendstrategie in der Geschichte der Bundesregierung sieht, hat sie in diesem Kommentar festgehalten.
Bild: Prof. Jan Ziekow, Leiter des Kompetenzzentrums Jugend-Check und Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV) (Foto: © FÖV)