Diese Tagung wird auf den 20./21. Mai 2021 verschoben.
Geheimnisse sind Lügen.
Teilen ist Heilen.
Privatspäre ist Diebstahl.
(aus dem Roman „Der Circle“ von Dave Eggers)
Transparenz ist ein Versprechen der digitalen Arbeitswelt. Nie gab es mehr Möglichkeiten zur Analyse von Arbeitsprozessen. Die Digitalisierung bietet neue Chancen, Betriebsabläufe zu überwachen und effizienter zu steuern, die Qualität zu steigern und Leistungen genauer zu bewerten. Das ständige Erfassen und Durchleuchten birgt aber auch die Gefahr, dass im Betrieb eine Datenflut ohne echten Mehrwert entsteht. Daten können falsch oder missbräuchlich verwendet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können durch permanentes Rating unter Druck geraten und das Betriebsklima kann Schaden nehmen.
Der Umgang mit digitaler Transparenz wird somit zu einer Herausforderung für das Management ebenso wie für die Beschäftigten. Betriebsräte, Personalräte oder kirchliche Mitarbeitervertretungen haben bei der Einführung von Instrumenten zur Leistungserfassung Mitbestimmungsrechte. Viele Fragen sind zu klären: Was messen die Algorithmen wirklich und wofür sind sie blind? Wie lassen sich neue Technologien sinnvoll nützen, aber persönliche Daten rechtskonform schützen? Und nicht zuletzt: Wer hat die Macht über die Daten?
Die Tagung richtet sich insbesondere an betriebliche Praktikerinnen und Praktiker aus Management und Arbeitnehmervertretungen. Zudem sind Interessierte aus Wissenschaft, Medien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden und anderen Bereichen herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf spannende Vorträge und Diskussion im Schloss Tutzing!
Martin Hans Waßink
Evangelische Akademie Tutzing
Philip Büttner
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Dr. Nick Kratzer
Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.V., München
Pfr. Peter Lysy
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
Anerkennung als Bildungsmaßnahme für Arbeitnehmervertretungen:
Die Veranstaltung wurde als geeignete Bildungsmaßnahme für Personalrätinnen und Personalräte gemäß § 46 Abs. 7 BPersVG von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
Die Tagung wurde ferner als geeignete Bildungsmaßnahme für Betriebsrätinnen und Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG vom Bayerischen Arbeitsministerium anerkannt. Ein Nachweis kann auf Anfrage zugeschickt werden.
Die Erforderlichkeit der Bildungsmaßnahme für Mitglieder kirchlicher Mitarbeitervertretungen wird in der jeweiligen Mitarbeitervertretung festgelegt.