30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Heute vor 30 Jahren, am 5. April 1992, ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Jedoch: Nicht für jedes Kind sind diese Rechte erreichbar. Warum das so ist, beschreibt Studienleiterin Julia Wunderlich anhand von drei Beispielen.
Das Recht auf Gesundheit, auf Bildung, auf gewaltfreie Erziehung – das sind drei Kinderrechte. Heute vor 30 Jahren, am 5. April 1992, ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Sie umfasst 54 Artikel. In Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention als Bundesgesetz uneingeschränkt. Das UN-Kinderhilfswerk Unicef sieht viele Fortschritte für die Kinderrechte in den letzten 30 Jahren. Aber sehr viele Kinderrechte sind für zu viele Kinder nicht erreichbar, so Unicef. Mit drei aktuellen Beispielen sei dieser Fokus gelegt:
Thema Kinderarmut: 1,5 Millionen Kinder unter 16 Jahren wuchsen im Jahr 2019 in relativer Armut auf. Wie die Pandemie dies verschärft hat, wird sich noch lange auswirken. Ebenso haben migrierte und geflüchtete Kinder ein erhöhtes Armutsrisiko. In der aktuellen Situation bleibt es besonders wichtig, dies mit zu beachten und dem entgegenzuwirken.
Die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, war bereits in der vorangegangenen Legislaturperiode vereinbart. Trotz einiger Anläufe ist das bislang nicht geschehen. Im jetzigen Vertrag der Ampelkoalition ist das Vorhaben wieder festgeschrieben. Wird es nun umgesetzt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern?
Auch die Kindergrundsicherung soll laut aktuellem Koalitionsvertrag eingeführt werden. Ein Sofortzuschlag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Armut wurde im März 2022 bereits beschlossen. Es soll ab Juli ausgezahlt werden, um die Zeit bis zum Beginn der Kindergrundsicherung zu überbrücken. Bis Ende 2023 soll ein Konzept für die geplanten neuen Leistungen der Kindergrundsicherung erarbeitet werden. Neben dem Bundesfamilienministerium sind fünf weitere Ressorts daran beteiligt: die Ministerien für Finanzen, Justiz, Arbeit, Bildung und Wohnen.
30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – Diese drei Schlaglichter können zeigen, dass es viele Fortschritte für die Kinderrechte in den letzten 30 Jahren gab. Aber, wie bereits beschrieben, sind laut Unicef sehr viele Kinderrechte für zu viele Kinder nicht erreichbar.
Julia Wunderlich, Studienleiterin für Jugendpolitik und Jugendbildung (Junges Forum)